Das Baukindergeld ist da – Profitierern Sie davon für Ihr eigenes Zuhause
Haben Sie in diesem Jahr ihr neues Eigenheim gebaut oder gekauft? Sie sind vielleicht sogar schon eingezogen? Oder Sie stecken noch in der Planung? Wir beraten Sie gerne.
Als staatlicher Zuschuss müssen Sie das Baukindergeld nicht zurückzahlen. Somit soll es einfacher werden für Familien mit Kindern oder gerade eben alleinerziehende, ihren Traum vom eigenen Zuhause in Form eines eigenes Hauses oder einer Eigentumswohnung zu realisieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen kostenlosen Beratungstermin:
Telefon: 0721 – 56 42 42
E-Mail: info@FinanzierungsExpert.de
oder ganz einfach über unser Kontaktformular.
Die wichtigsten Fakten zum Baukindergeld
- 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
- für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
- für Familien mit Kindern und Alleinerziehende
- mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
Voraussetzung für Ihre Förderung
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten
- Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind
- Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unterzeichnet oder die Baugenehmigung erhalten
- Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohnimmobilie
Wichtig: Die Nachfrage für das Baukindergeld ist nach wie vor hoch. Daher werden die Fördermittel voraussichtlich noch vor dem Jahresende ausgeschöpft sein. Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.
Bitte beachten Sie die Fristen:
- Ihre Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag, die Erteilung der Baugenehmigung oder der frühestmögliche Baubeginn müssen zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 liegen.
- Ihren Antrag auf Baukindergeld stellen Sie, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind. Hierfür haben Sie maximal sechs Monate Zeit. Wir empfehlen eine zeitnahe Antragstellung, nachdem Sie in Ihr neues Zuhause eingezogen sind und alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllen.
Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukindergeld bis zu unserer finalen Entscheidung für Sie reserviert.
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