Änderungen der KfW

Änderungen der KfW ab dem 01.06.2019 für Sie zusammengestellt:

1. Alle KfW-Programme: Senkung der Bereitstellungsprovision auf 1,8 % p. a.
Die KfW verringert die Bereitstellungsprovision von 3 % p. a. auf 1,8 % p. a. (0,15 % p. M.).

2. Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152/153): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate
Die KfW verlängert die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 6 auf 12 Monate. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird somit erst 12 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

3. Baukindergeld (424): Verlängerung der Antragsfrist
Die Antragsfrist verlängert sich zum 17. Mai 2019 im Zuschussprodukt Baukindergeld (424) von 3 auf 6 Monate.

Sie haben noch Fragen?

Vereinbaren Sie Ihren individuellen kostenlosen Beratungstermin:

Telefon: 0721 – 56 42 42
E-Mail: info@FinanzierungsExpert.de oder ganz einfach über unser Kontaktformular.

Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.