Änderungen der KfW
Änderungen der KfW ab dem 01.06.2019 für Sie zusammengestellt:
1. Alle KfW-Programme: Senkung der Bereitstellungsprovision auf 1,8 % p. a.
Die KfW verringert die Bereitstellungsprovision von 3 % p. a. auf 1,8 % p. a. (0,15 % p. M.).
2. Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152/153): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate
Die KfW verlängert die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 6 auf 12 Monate. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird somit erst 12 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.
3. Baukindergeld (424): Verlängerung der Antragsfrist
Die Antragsfrist verlängert sich zum 17. Mai 2019 im Zuschussprodukt Baukindergeld (424) von 3 auf 6 Monate.
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Über die Autorin:
Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.