Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Sie möchten in ein energiesparendes Gebäude investieren. Abgesehen vom Thema Klimaschutz können Sie ebenso dauerhaft dadurch Ihre Energiekosten senken.

Für Ihre Planung sollten Sie allerdings berücksichtigen, dass die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderung für energieeffiziente Gebäude ständig weiterentwickelt. So auch in diesem Jahr. Die neue „Bundesfsörderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet am dem 01.07.2021 bei der KFW.

Diese gilt dann für

  • alle Wohngebäude z.B. Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
  • alle Nichtwohngebäude, z.B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser

Wir beraten Sie gerne hinsichtlich Ihrer passenden Förderung.
Somit können Sie dann entscheiden, ob es Sinn macht noch eine Förderung nach der bisherigen Regelung in Anspruch zu nehmen oder zu warten.

Weitere Informationen zu den Änderungen und Neuregelungen finden Sie auf der Seite der KfW:

 

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.