§ 489 BGB- klingt uninteressant? Ist er aber nicht!

Zinsfestschreibungen mit Laufzeiten von 15 – 30 Jahren sind heutzutage keine Einzelfälle. Natürlich ist der Zinssatz mit zunehmender Festschreibung teurer, doch in Zeiten des Niedrigzinssatzes können das immer noch sehr attraktive Konditionen sein. Für Kunden, die Planungssicherheit mögen also genau das Richtige. Doch ist es ratsam sich wirklich so lange an einen Zinssatz zu binden? Könnten die Zinsen zukünftig nicht doch noch sinken?

Hier kommt nun der § 489 BGB ins Spiel:

Keine Frage, dass auch Banken mit dem Ertrag aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag kalkulieren und das steht ihnen auch zu. Allerdings haben Kunden das Recht gemäß „Bürgerlichen Gesetzbuch“ ihren Darlehensvertrag mit Laufzeiten größer zehn Jahren ganz oder teilweise nach 10 Jahren kostenfrei unter Einhaltung einer sechs monatigen Frist zu kündigen. Diese Zehn-Jahres-Frist beginnt einen Tag nachdem ihr Darlehen vollständig ausbezahlt ist. Bei der Finanzierung eines Neubaus zum Beispiel, wird das Darlehen peux à peux gemäß Baufortschritt ausbezahlt. Nachdem die Schlussrate fällig ist und Ihr Darlehen restlos abgerufen ist, beginnt ein Tag danach diese Zehn-Jahres-Frist zu greifen.

Was sind nun die Vorteile für Sie? Im Endeffekt binden Sie sich tatsächlich nur zehn Jahre und sechs Monate an Ihren Darlehensvertrag und können gegebenenfalls Ihr Darlehen durch einen zinsgünstigeren Kredit umschulden. Sollten die Zinsen gestiegen sein, können Sie sich freuen und den Vertrag weiterlaufen lassen, sollten Sie jedoch zwischenzeitlich über liquide Reserven verfügen und möchten diese zur Rückführung Ihres Kredites nutzen, können Sie für diesen Betrag eine Teilkündigung aussprechen und als Tilgung einsetzen. Wie Sie sehen kann „Paragraphenreiterei“ also durchaus nützlich sein. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie unserer FinanzierungExperten an, sie freuen sich darauf Ihnen weiterzuhelfen.

 

 

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.