Alles was Sie über die Baugenehmigung wissen müssen

Die Baugenehmigung ist ein Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Es dokumentiert, dass ein Neubau oder Umbau gegen keine öffentlich rechtlichen Vorschriften verstößt. Da jedes Bundesland seine eigene Bauvorlagenverordnung hat, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren.

Die Baugenehmigung ist die Grundvoraussetzung um mit Ihrem Neubau oder Umbau beginnen zu können. Um eine Baugenehmigung zu erhalten muss eine bauvorlageberechtigte Person, z.B. ein Architekt, Bauingenieur oder auch ein Fertighausanbieter, einen Bauantrag stellen. Die dafür benötigten Unterlagen können je nach Bundesland unterschiedlich sein (siehe Baulagenverordnung des Bundeslandes), Unterlagen wie der Lageplan (Maßstab 1:500), Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), Informationen zur Erschließung der Wasserver- und Entsorgung, Informationen zur Statik, Wärme- und Schallschutz, Berechnungen der bebauten und unbebauten Grundstückflächen, der Geschossflächenanzahl und Grundflächenanzal sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung sind jedoch immer zwingend notwendig. Weiter ist immer eine Ausflistung der Rohbau- und Gesamtkosten sowie ein Erhebungsbogen der Bautätigkeit einzureichen. Zu guter Letzt dürfen Sie die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke einholen. Sie können zwar keine Baugnehmigung verhindern, aber da sie die Möglichkeit haben beim Verwaltungsgericht gegen Ihre Baugnehmigung zu klagen, empfielt es sich den Segen vorher einzuholen.

Die erwähnten Unerlagen sind zusammen mit dem Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen. Diese übergibt den Bauantrag an die Bauaufsichtsbehörde. Die Behörde hat nun die Pflicht innerhalb von zehn Arbeitstagen zu prüfen ob der Antrag vollständig vorliegt. Bei Unvollständigkeit erhält der Antragsteller eine Frist in der die Unterlagen nachzureichen sind. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird der Antrag zurückgewiesen. Im Besten Fall jedoch bekommen Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Bestätigung über den vollständigen Antrag mit einem Datum an dem über den Antrag entschieden wird.

Nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben, hat diese drei Jahre lang Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung bei einer Baukontrolle auf der Baustelle immer vorzeigbar sein muss. Andernfalls obligt es dem Sachbearbeiter der Kontrolle eine 3-Tages-Frist zur Nachreichung auszusprechen oder im schlimmsten Fall den Baustopp anzuordnen. Die Bebauung darf daher immer erst erfolgen nachdem Sie die Baugenehmigung in den Händen halten, da ansonsten Geldstrafen drohen oder sogar der Abriss der Baustelle, da eine nachträgliche Baugenehmigung niemals erteilt werden kann.

Zusätzliche Auflagen beim Bauprojekt:

Zwei Wochen bevor der Rohbau abgeschlossen wird, ist die Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren, damit diese die Abnahme der Baustelle in die Wege leiten kann. Ebenso ist das Bauamt zwei Wochen vor Fertigstellung des gesamten Gebäudes zu informieren und am Abnahmetag ist eine Bescheinigung über die sicherer Benutzbarkeit der Abgasanlage vom Schornsteinfeger vorzulegen.

Sollte Ihr Bau vom Bebauungsplan oder städterechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Bestimmungen abweichen, muss ein Antrag auf Erteilung von Abweichungen gestellt werden, der in der Regel sehr schwer und nur dann bewilligt wird wenn kein öffentliches Intersse verletzt wird.

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.

Baukindergeld – Fragen & Antworten

Mit Gesetzesbeschluss am 05.07.2018 wurde das Baukindergeld als Förderung beim Immobilienerwerb für Familien mit Kindern vom Staat eingeführt. Ziel ist es junge Familien auf dem Weg zum Eigenheim in Form eines Geldzuschusses zu unterstützen.

Erhält jede Familie Baukindergeld?

Nein, das Baukindergeld ist an besondere Voraussetzungen geknüpft.

Unter welchen Voraussetzen erhalten Familien Baukindergeld?

Familien mit mindestens einem Kind, das unter 18 Jahre alt ist und im Haushalt lebt, und einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 75.000,00 Euro zzgl. 15.000,00 Euro pro Kind haben Anspruch auf Baukindergeld. Der Zuschuss beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro und wird zehn Jahre lang gewährt.

Zum besseren Verständnis: Eine Familie mit einem Kind darf ein maximales, zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro beziehen und erhält einen Zuschuss von insgesamt 12.000,00 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt das maximale Steuereinkommen 105.000.00 Euro und der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 24.000,00 Euro.

Abgesehen von den finanziellen Voraussetzungen sind zwei weitere Kriterien zu erfüllen: Der Antragsteller erwirbt die Immobilie zur Eigennutzung und besitzt kein weiteres Immobilienvermögen.

Das Baukindergeld stellt keinen Kredit sondern einen Zuschuss dar, der über die KfW beantragt wird.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Das Baukindergeld wird in jährlichen Tranchen ausgezahlt. Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Den konkreten Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlbestätigung, die Sie von der KfW erhalten. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die erste Auszahlung überwiesen.

Kann das Baukindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja. Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragt werden. Das bedeutet, wenn Sie in 2018 oder auch später ein Haus bauen oder kaufen, dann können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das Wohneigentum gestellt werden.

 

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Baufinanzierung ohne Eigenkapital- wie ist das möglich?

Es ist wie so oft im Leben: unverhofft kommt oft!

Sie waren gerade eigentlich gar nicht auf der Suche nach einer Immobilie und so kurz nach Ihrem Studium, dem kürzlich angetretenen Job und dem fehlenden Eigenkapital passt dieses Vorhaben so gar nicht in Ihre aktuelle Lebensphase, doch wie es der Zufall so will haben Sie Ihre Traumimmobilie gesehen oder kommen günstig an eine Immobilie heran, die Ihnen schon lange zusagt.

Lange Rede kurzer Sinn: Sie müssen zuschlagen!
Doch wie soll das funktionieren wenn Ihnen die Eltern nicht mit Geld aushelfen oder Sie eine Immobilie als Zusatzsicherheit bieten können?

Tatsächlich gibt es Fälle in denen eine 100% Finanzierung inklusive der anfallenden Nebenkosten realisierbar ist. Zu dem Kaufpreis fallen bei jedem Erbwerb Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie in einigen Fällen eine Maklergebühr an, die insgesamt ca. 10%-15% des Kaufpreises ausmachen und die Gesamtkosten (je nach Kaufpreis enorm) in die Höhe treiben. Die Banken gehen somit bei einer Vollfinanzierung ein hohes Risiko ein, da die Kaufnebenkosten keinen matieriellen Gegenwert haben und wie ein Blankokredit zu sehen ist. Die Voraussetzung für solch eine Darlehensvergabe ist daher eine 1a Bonität, die sich in einem hohen und nachhaltigen Einkommen, einer Schufa ohne Negativmerkmalen und einer Immobilie in guter Lage und gutem Zustand widerspiegelt.

Sollten all diese Kriterien erfüllt sein, gibt es dennoch zahlreiche Banken, die aus geschäftspolitischen Gründen keine Vollfinanzierungen anbieten und die Einbringung der Kaufnebenkosten fordern.

In diesen Fällen besteht nun die Möglichkeit die Finanzierung zu splitten. Der Kaufpreis der Immobilie wird über die gewünschte Bank X finanziert und die Kaufnebenkosten über ein sogenanntes Nachrangdarlehen einer darauf spezialisierten Bank. Da sich die Absicherung dieses Kredites, wie es der Name bereits sagt, im Nachrang befinden wird, hat die Bank ein besonders hohes Risiko, das sie in einem dementsprechend hohen Zinssatz einpreisen wird. Ein Vorteil besteht jedoch darin, dass die meisten dieser Kredite jederzeit vorzeitig ablösbar sind ohne dass dafür ein Vorfälligkeitsentgelt anfällt. Somit sind Sie sehr flexibel und können das Darlehen jederzeit komplett zurückbezahlen oder monatlich liquide Mittel als Sondertilgungen nutzen, um möglichst schnell diesen teuren Darlehensbaustein zurückzuführen.
Wie Sie sehen kann diese Art der Finanzierung für Kunden mit einer hohen monatlichen Liquidität aber fehlendem Vermögensaufbau eine Möglichkeit sein ihr Traumobjekt trotz mangelndem Eigenkapital bald Ihr Eigen nennen zu können.

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Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.