Baukindergeld – Fragen & Antworten

Mit Gesetzesbeschluss am 05.07.2018 wurde das Baukindergeld als Förderung beim Immobilienerwerb für Familien mit Kindern vom Staat eingeführt. Ziel ist es junge Familien auf dem Weg zum Eigenheim in Form eines Geldzuschusses zu unterstützen.

Erhält jede Familie Baukindergeld?

Nein, das Baukindergeld ist an besondere Voraussetzungen geknüpft.

Unter welchen Voraussetzen erhalten Familien Baukindergeld?

Familien mit mindestens einem Kind, das unter 18 Jahre alt ist und im Haushalt lebt, und einem zu versteuerndem Jahreseinkommen von maximal 75.000,00 Euro zzgl. 15.000,00 Euro pro Kind haben Anspruch auf Baukindergeld. Der Zuschuss beträgt pro Kind und Jahr 1.200 Euro und wird zehn Jahre lang gewährt.

Zum besseren Verständnis: Eine Familie mit einem Kind darf ein maximales, zu versteuerndes Jahreseinkommen von 90.000 Euro beziehen und erhält einen Zuschuss von insgesamt 12.000,00 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern beträgt das maximale Steuereinkommen 105.000.00 Euro und der Zuschuss beläuft sich auf insgesamt 24.000,00 Euro.

Abgesehen von den finanziellen Voraussetzungen sind zwei weitere Kriterien zu erfüllen: Der Antragsteller erwirbt die Immobilie zur Eigennutzung und besitzt kein weiteres Immobilienvermögen.

Das Baukindergeld stellt keinen Kredit sondern einen Zuschuss dar, der über die KfW beantragt wird.

Wann wird das Baukindergeld ausgezahlt?

Das Baukindergeld wird in jährlichen Tranchen ausgezahlt. Nach positiver Prüfung der Nachweise durch die KfW, wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Den konkreten Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlbestätigung, die Sie von der KfW erhalten. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die erste Auszahlung überwiesen.

Kann das Baukindergeld rückwirkend beantragt werden?

Ja. Das Baukindergeld kann rückwirkend zum 1. Januar 2018 beantragt werden. Das bedeutet, wenn Sie in 2018 oder auch später ein Haus bauen oder kaufen, dann können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach dem Einzug in das Wohneigentum gestellt werden.

 

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.