Alles was Sie über die Baugenehmigung wissen müssen

Die Baugenehmigung ist ein Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird. Es dokumentiert, dass ein Neubau oder Umbau gegen keine öffentlich rechtlichen Vorschriften verstößt. Da jedes Bundesland seine eigene Bauvorlagenverordnung hat, sollten Sie sich vorab bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde informieren.

Die Baugenehmigung ist die Grundvoraussetzung um mit Ihrem Neubau oder Umbau beginnen zu können. Um eine Baugenehmigung zu erhalten muss eine bauvorlageberechtigte Person, z.B. ein Architekt, Bauingenieur oder auch ein Fertighausanbieter, einen Bauantrag stellen. Die dafür benötigten Unterlagen können je nach Bundesland unterschiedlich sein (siehe Baulagenverordnung des Bundeslandes), Unterlagen wie der Lageplan (Maßstab 1:500), Bauzeichnungen (Maßstab 1:100), Informationen zur Erschließung der Wasserver- und Entsorgung, Informationen zur Statik, Wärme- und Schallschutz, Berechnungen der bebauten und unbebauten Grundstückflächen, der Geschossflächenanzahl und Grundflächenanzal sowie eine Wohn- und Nutzflächenberechnung sind jedoch immer zwingend notwendig. Weiter ist immer eine Ausflistung der Rohbau- und Gesamtkosten sowie ein Erhebungsbogen der Bautätigkeit einzureichen. Zu guter Letzt dürfen Sie die Unterschriften der Eigentümer benachbarter Grundstücke einholen. Sie können zwar keine Baugnehmigung verhindern, aber da sie die Möglichkeit haben beim Verwaltungsgericht gegen Ihre Baugnehmigung zu klagen, empfielt es sich den Segen vorher einzuholen.

Die erwähnten Unerlagen sind zusammen mit dem Bauantrag bei der Gemeinde einzureichen. Diese übergibt den Bauantrag an die Bauaufsichtsbehörde. Die Behörde hat nun die Pflicht innerhalb von zehn Arbeitstagen zu prüfen ob der Antrag vollständig vorliegt. Bei Unvollständigkeit erhält der Antragsteller eine Frist in der die Unterlagen nachzureichen sind. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, wird der Antrag zurückgewiesen. Im Besten Fall jedoch bekommen Sie innerhalb von zehn Arbeitstagen eine Bestätigung über den vollständigen Antrag mit einem Datum an dem über den Antrag entschieden wird.

Nachdem Sie die Baugenehmigung erhalten haben, hat diese drei Jahre lang Gültigkeit. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung bei einer Baukontrolle auf der Baustelle immer vorzeigbar sein muss. Andernfalls obligt es dem Sachbearbeiter der Kontrolle eine 3-Tages-Frist zur Nachreichung auszusprechen oder im schlimmsten Fall den Baustopp anzuordnen. Die Bebauung darf daher immer erst erfolgen nachdem Sie die Baugenehmigung in den Händen halten, da ansonsten Geldstrafen drohen oder sogar der Abriss der Baustelle, da eine nachträgliche Baugenehmigung niemals erteilt werden kann.

Zusätzliche Auflagen beim Bauprojekt:

Zwei Wochen bevor der Rohbau abgeschlossen wird, ist die Bauaufsichtsbehörde zu kontaktieren, damit diese die Abnahme der Baustelle in die Wege leiten kann. Ebenso ist das Bauamt zwei Wochen vor Fertigstellung des gesamten Gebäudes zu informieren und am Abnahmetag ist eine Bescheinigung über die sicherer Benutzbarkeit der Abgasanlage vom Schornsteinfeger vorzulegen.

Sollte Ihr Bau vom Bebauungsplan oder städterechtlichen bzw. bauordnungsrechtlichen Bestimmungen abweichen, muss ein Antrag auf Erteilung von Abweichungen gestellt werden, der in der Regel sehr schwer und nur dann bewilligt wird wenn kein öffentliches Intersse verletzt wird.

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.