Klimaschutz wird belohnt

Über die KfW war es bisher bereits möglich an Kredite mit besonders attraktiven Konditionen zu gelangen. Dank des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung wird die KfW für Kunden mit Neubauprojekten oder Sanierungsvorhaben ab 2020 noch interessanter. Das Klimaschutzprogramm möchte weiterhin diejenigen belohnen, die umweltfreundlich bauen oder sanieren. Ab dem 24.01.2020 können sich diese Kunden über die KfW Programme 151 (Sanieren) und 153 (effizientes Bauen) Kredite bis zu 120.000,00 Euro pro Wohnung oder Haus, zu aktuellen Konditionen von 0,95 % sichern. Zinsbindungen können bis zu zehn Jahre festgeschrieben werden, die Tilgung wird angepasst, sodass das Darlehen eine maximale Laufzeit von 30 Jahren hat. Der KfW Baustein hat insbesondere bei jenen Bauherren einen hohen Stellenwert, die wenig Eigenkapital in die Finanzierung einbringen möchten.

Die klassischen Bankmodelle sind so konzipiert, dass der Zinssatz abhängig vom Beleihungsauslauf der Immobilie ist, das heißt je mehr Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird und somit das Ausfallrisiko für die Bank geringer ist, desto besser wird die von der Bank angebotene Kondition ausfallen. Stellt ein Kunde sehr viel Eigenkapital für sein Vorhaben zur Verfügung kann es sein dass die Bank einen so guten Zinssatz vergibt, der die Kondition der KfW schlägt.

Entscheidet sich der Kunde für die Finanzierung oder teilweisen Finanzierung über die KfW muss er sich vor keinem bürokratischen Aufwand fürchten. Der Weg zum geförderten Darlehen ist einfach, da die KfW-Kredite über eine Bank oder Versicherung beantragt und abgewickelt werden. Da die meisten Kunden lediglich einen Teil über die KfW finanzieren und für den restlichen Kapitalbedarf ein weiteres Bankdarlehen benötigen, wird die Bank für die sich der Kunde entscheidet die KfW-Abwicklung durchführen. Sollte ein Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten geraten, haftet die jeweilige Bank gegenüber der KfW. Im Gegenzug erhält die Bank dafür eine Vergütung der KfW und wird für den gesamten Darlehensbetrag (KfW-Kredit + Bankdarlehen) im Grundbuch abgesichert.

Bsp.: Der Kunde benötigt nach Abzug seines Eigenkapitals weitere 300.000,00 Euro für ein Einfamilienhaus als Neubau. 120.000,00 Euro Kreditsumme erhält er von der KfW, die restlichen 180.000,00 Euro über ein Darlehen der Bank X. Im Grundbuch wird zugunsten Bank X in Abteilung III eine Grundschuld in Höhe von 300.000,00 Euro eingetragen.

Um sämtliche Formulare (Grundschudbestellungsurkunde, Verträge, Antrag an die KfW) kümmert sich die Bank, eine wichtige Aufgabe bleibt jedoch beim Kunden. Damit die Bank den KfW-Kredit beantragen kann, muss der Kunde im Vorfeld der Sanierung oder des Neubaus einen von der KfW anerkannten Energieberater aufsuchen , damit dieser die Einhaltung der baulichen Auflagen gegenüber der KfW bestätigt.
Ein weiterer Vorteil zum Zinssatz der KfW sind Tilgungszuschüsse, die für die Programme 151 und 153 gewährt werden. Ab dem 24.01.2020 betragen diese bei Programm 151 von 30.000,00 Euro bis maximal 48.000,00 Euro, bei Programm 153 liegt die Förderung bei 18.000,00 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,00 Euro. Dies sind keine unerheblichen Summen. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab wie energieeffizient die Sanierung oder der Neubau im Vergleich zu einer Standardimmobilie ist. Gerade bei Sanierungsvorhaben kann also die Förderung mit 48.000,00 Euro sehr üppig ausfallen.
Dies in Verbindung mit einem sehr guten Zinssatz kann im Extremfall dazu führen dass der Kunde effektiv einen Minuszinssatz von bis zu 6,8 % hat.

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Über die Autorin:

Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.