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Die Schufa – was ist zu beachten bei einer Baufinanzierung?

Um sie führt kein Weg vorbei, sobald man bauen oder kaufen möchte und dafür eine Finanzierung benötigt. Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kredite) ist eine Sammelstelle für Daten. Eingetragen werden Daten aus Verträgen der Telekommunikation und dem Handels- und Finanzbereich. Die meißten Einträge beziehen sich auf Ratenkredite, Immobiliardarlehen und Girokonten, es werden jedoch auch negative Sachverhalten wie Haftbefehle oder Zahlungsunfähigkeiten gemeldet und eingetragen. Die Schufa prüft hierbei nicht ob die Eintragungen Hand und Fuß haben. Negative Eintragungen wirken sich auf den Schufa-Score aus und beeinflussen anstehende Kreditentscheidungen oder Konditionenverhandlungen bei den Banken.

Was genau ist der Schufa-Score?

Der Schufa-Score ist ein durch die Schufa erstellter Bonitätsscore, der sich aus den Daten ergibt, die ihr gemeldet sind. Er wird in Prozent ausgedrückt und soll dem Kreditgeber bei der Frage der Kreditwürdigkiet helfen. Bei einem hohen Score-Wert sollte aus Sicht der Schufa nichts gegen eine Darlehensvergabe sprechen. In diesem Zuge ist es wichtig zu wissen, dass sich bereits mehrere gemeldete Girokonten oder auch gelistete Konditionsanfragen für ein Darlehen negtiv auf den Schufa-Score auswirken. Weniger ist daher mal wieder mehr, und wenn Sie die bestehenden Ratenkredite immer prünktlich bedienen, steht einem guten Score-Wert nichts im Wege. Sollten Sie sich unsicher sein, ob in der Schufa etwas negatives enthalten sein könnte, haben Sie die Möglichkeit einmal pro Jahr einen kostenlosen Schufaabruf vorzunehmen. Sollte tatsächlich etwas Nagtives aufgeführt sein, haben Sie nun die Möglichkeit im Gespräch mit dem Vermittler dies offen anzusprechen und zu belegen wie es dazu kam. Solch eine Offenheit wird dann wiederum von den Banken positiv bei einer Finanzierungsanfrage gewertet. Machen Sie sich keine Sorge, dass eine Negativeintrag auf immer und ewig gespeichert ist. Für jeden negativen Eintrag in der Schufa gibt es Löschfristen. Sobald diese abgelaufen ist, ist der Eintrag zukünftig nicht mehr ersichtlich.
Es macht also durchaus Sinn seine Schufa in gewissen Abständen zu überprüfen, um zu sehen ob Eintragungen ggf. gelöscht wurden und auch um bei falschen Eintragungen sofort handeln zu können. Sollte etwas fäscherlicherweise in Ihrer Schufa stehen, haben Sie natürlich das Recht auf sofortge Löschung. Dies muss der Schufa unverzüglich und in schriftlicher Form mit entsprechenden Belegen angezeigt werden.

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Alexandra Schneider ist geprüfte Bankbetriebswirtin und schreibt für FinanzierungsExpert über aktuelle Themen.

 

Die Anschlussfinanzierung

Sobald die Sollzinsbindungsfrist ausläuft, benötigen Immobilienbesitzer meißt eine Anschlussfinanzierung. Hier gilt es den richtigen Zeitpunkt zu wählen, um viel Geld zu sparen.

Prolongation, Umschuldung oder Forward Darlehen? Es gibt einige Möglichkeiten Ihre Anschlussfinanzierung zu gestalten.

Was genau versteht man unter einer Anschlussfinanzierung?
Läuft die Sollzinsbindung Ihres Darlehens aus, benötigen Sie eine Anschlussfinanzierung für die Restschuld.
In der Regel wird Ihre Hausbank drei Monate vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Angebot für die Weiterfinanzierung unterbreiten. Das Einholen von Angeboten anderer Anbieter lohnt sich jedoch fast immer.

Sollte das allgemeine Zinsniveau seit dem Abschluss Ihres Erstdarlehens gestiegen sein, besteht die Gefahr, dass die zukünftige, monatliche Belastung um einiges höher sein könnte.
Mit einem Forward-Darlehen können Sie sich bereits 36 Monate zuvor das zu diesem Zeitpunkt aktuelle Zinsniveau für Ihre Anschlussfinanzierung sichern.

Die Hausbank Ihres Darlehens ist gesetzlich verpflichtet, drei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist einen Vorschlag für die Anschlussfinanzierung zu unterbreiten. Sollte Ihnen das Angebot nicht zusagen, haben Sie zwar immernoch Zeit um Gegenangebote einzuholen, fühlen sich jedoch unter Zeitdruck. Daher raten wir Ihnen sich einige Monate im Voraus mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Kommen Sie rechtzeitig zu uns, damit wir mit Ihnen in Ruhe Ihre Wünsche und Vorstellungen für Ihre Anschlussfinanzierung besprechen können und um genügend Angebote anderer Banken einzuholen. Sie werden sehen, dass es sich lohnt.

Wie bereits erwähnt, gibt es alternativ die Möglichkeit ein Forward-Darlehen bereits 36 Monate im Voraus abzuschließen.Ob das ratsam ist, hängt natürlich von der Zinsentwicklung und der aktuellen Zinskurve ab. Vergessen Sie daher nicht ca. drei Jahre vor Ablauf der Zinsfestschreibung einen Blick auf die aktuellen Konditionen zu werfen. Gerne klärt das natürlich auch das Team FianzierungsExpert für Sie ab.

Die Zusammensetzung der zweiten Finanzierungsrunde unterscheidet sich grundsätzlich nicht von denen des Erstkredits. Jedoch können und sollten alle Konditionen neu verhandelt werden, um die neue Finanzierung optimal an Ihre aktuelle Situation anzupassen: Nicht nur Ihre persönlichen Lebensverhältnisse haben sich seit dem Abschluss des Erstdarlehens sehr wahrscheinlich verändert, sei es durch einen besser bezahlten Job oder durch Familienzuwachs. Auch das allgemeine Bauzinsniveau wird seit dem Abschluss Ihres ersten Darlehens gestiegen oder im besten Fall gesunken sein.

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§ 489 BGB- klingt uninteressant? Ist er aber nicht!

Zinsfestschreibungen mit Laufzeiten von 15 – 30 Jahren sind heutzutage keine Einzelfälle. Natürlich ist der Zinssatz mit zunehmender Festschreibung teurer, doch in Zeiten des Niedrigzinssatzes können das immer noch sehr attraktive Konditionen sein. Für Kunden, die Planungssicherheit mögen also genau das Richtige. Doch ist es ratsam sich wirklich so lange an einen Zinssatz zu binden? Könnten die Zinsen zukünftig nicht doch noch sinken?

Hier kommt nun der § 489 BGB ins Spiel:

Keine Frage, dass auch Banken mit dem Ertrag aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag kalkulieren und das steht ihnen auch zu. Allerdings haben Kunden das Recht gemäß „Bürgerlichen Gesetzbuch“ ihren Darlehensvertrag mit Laufzeiten größer zehn Jahren ganz oder teilweise nach 10 Jahren kostenfrei unter Einhaltung einer sechs monatigen Frist zu kündigen. Diese Zehn-Jahres-Frist beginnt einen Tag nachdem ihr Darlehen vollständig ausbezahlt ist. Bei der Finanzierung eines Neubaus zum Beispiel, wird das Darlehen peux à peux gemäß Baufortschritt ausbezahlt. Nachdem die Schlussrate fällig ist und Ihr Darlehen restlos abgerufen ist, beginnt ein Tag danach diese Zehn-Jahres-Frist zu greifen.

Was sind nun die Vorteile für Sie? Im Endeffekt binden Sie sich tatsächlich nur zehn Jahre und sechs Monate an Ihren Darlehensvertrag und können gegebenenfalls Ihr Darlehen durch einen zinsgünstigeren Kredit umschulden. Sollten die Zinsen gestiegen sein, können Sie sich freuen und den Vertrag weiterlaufen lassen, sollten Sie jedoch zwischenzeitlich über liquide Reserven verfügen und möchten diese zur Rückführung Ihres Kredites nutzen, können Sie für diesen Betrag eine Teilkündigung aussprechen und als Tilgung einsetzen. Wie Sie sehen kann „Paragraphenreiterei“ also durchaus nützlich sein. Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie unserer FinanzierungExperten an, sie freuen sich darauf Ihnen weiterzuhelfen.

 

 

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Vermittler: Mit Ihm können Sie nur gewinnen

Was genau macht ein Finanzierungsvermittler? Er stellt den Kontakt zwischen Ihnen und den Banken her und erhält im Gegenzug, bei Vertragsabschluss, eine Provision des vermittelten Geldgebers. Diese Provision beträgt in der Regel rund 1 % der Darlehenssumme und wird Ihnen in Ihrem Darlehensvertrag offengelegt. Vermittler schaffen es in offiziellen Zinsvergleichen nahezu immer auf die vordersten Plätze. Wie begründet sich dieses gute Ranking?

Der Baufinanzierungsvermittler stellt nicht nur den Kontakt zwischen Banken und Antragstellern her, sondern kümmert sich auch um alle notwendigen Unterlagen und bereitet diese auf, wodurch den Geldgebern ein erheblicher Verwaltungsaufwand und Kosten erspart wird. Dies wiederum wird von Banken und Versicherungn durch eine gute Kondition belohnt. Sollten Sie also nicht auf einen bestimmten Geldgeber fixiert sein, kann der Vermittler auf dutzende Banken und Versicherungen zurückgreifen, die dieses Geschäftsmodell fahren und aus jenen das günstigste Baugeld für Sie finden. Eine Studie zeigt, dass 2018 nur jedes 15. Bankangebot besser war als das eines Vermittlers. Diese Tatsache allein sollte es zum Pflichtprogramm machen neben der Hausbank einen Vermittler aufzusuchen, Sie können nur gewinnen…

 

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Baufinanzierung Karlsruhe - Tilgung ist das A und O

Die Tilgung – das A und O

 

Wenn es um eine günstige Immobilienfinanzierung geht, werden oft die Zinsen als wichtigster Baustein angesehen, doch betrachtet man das Große und Ganze, ist die Tilgung ein ebenso bedeutendes Detail. Über die Tilgung steuern Sie nämlich, wie lange Ihr Kredit läuft und wieviel Sie an Zinsen an das Kreditinstitut überweisen. Bei Vertragsabschluss mit der Bank wird eine monatliche Annuität festgelegt. Diese Annuität ist eine von Zinssatz und Laufzeit abhängige Zahlungsgröße, durch die ein anfänglicher Kreditbetrag während der Darlehenslaufzeit einschließlich Zinsen getilgt wird. Die Annuität besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil. Während Zins- und Tilgungsanteil variieren, bleibt die Höhe der Annuität über die Laufzeit konstant. Durch die stetige Tilgung verringert sich die Restschuld des Darlehens von Monat zu Monat, wodurch sich der anfänglich hohe Zinsanteil verringert und diese Zinsersparnis automatisch in die Tilgung fließt.

So weit so gut; die Rate nun so hoch wie möglich anzusetzen wäre jedoch ebenfalls fehlerhaft wie eine extrem geringe Rate, denn finanzielle Spielräume für Rücklagenbildung sowie unvorhergesehene Kosten sollten immer durch die monatliche Liquidität gedeckt sein- und ein bisschen leben möchten Sie ja schließlich auch. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten, diese werden es schaffen, das optimale Gleichgewicht für Sie zu finden.

 

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Wir nehmen das Angebot Ihrer Hausbank unter die Lupe

 

Sie möchten eine Immobilie erwerben und suchen eine Finanzierung? Wir empfehlen: Drum prüfe wer sich ewig bindet!

Da mit steigenden Immobilienpreisen meist auch die Darlehenssummen steigen, bedeuten kleinste Verbesserungen der Kondition eine norme Ersparnis an Zinsen.

Mit einem Portofolio aus über 300 Banken untersuchen wir für Sie ob Ihre Hausbank tatsächlich die Bank ist, die mit ihrem Angebot zu Ihrem Vorhaben am besten passt oder ob nicht die ein oder andere Bank mit einer attraktiveren Kondition um Sie wirbt. Wir freuen uns darauf die beste und günstigste Finanzierung für Sie zu finden.

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Ihre Baufinanzierung individuell gestalten

Bei der Finanzierung Ihrer Immobilie denken Sie vermutlich an ein klassisches Hypothekendarlehen. Dies stellt sicherlich das Fundament Ihrer Baufi dar, unsere Meinung nach dürfen jedoch Komponenten wie ein Bausparvertrag, der jederzeit Flexibilität und Zinssicherheit bietet oder auch ein Förderprogramm von Staatsbanken wie zum Beispiel der KfW, bei dem Sie einen sensationell günstigen Zinssatz erhalten und eventuell sogar einen Anspruch auf Zuschüsse haben, in Ihrere Überlegung nicht fehlen.

Wir beraten Sie ausführlich über verschiedene Möglichkeiten und Modalitäten, um gemeinsam mit Ihnen die maßgeschneiderte Finanzierung für Sie zu entwerfen.

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Änderungen der KfW

Änderungen der KfW ab dem 01.06.2019 für Sie zusammengestellt:

1. Alle KfW-Programme: Senkung der Bereitstellungsprovision auf 1,8 % p. a.
Die KfW verringert die Bereitstellungsprovision von 3 % p. a. auf 1,8 % p. a. (0,15 % p. M.).

2. Energieeffizient Bauen und Sanieren (151/152/153): Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 6 auf 12 Monate
Die KfW verlängert die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von 6 auf 12 Monate. Für nicht abgerufene Kreditbeträge wird somit erst 12 Monate nach dem Zusagedatum der KfW eine Bereitstellungsprovision berechnet.

3. Baukindergeld (424): Verlängerung der Antragsfrist
Die Antragsfrist verlängert sich zum 17. Mai 2019 im Zuschussprodukt Baukindergeld (424) von 3 auf 6 Monate.

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