§ 489 BGB- klingt uninteressant? Ist er aber nicht!
Zinsfestschreibungen mit Laufzeiten von 15 – 30 Jahren sind heutzutage keine Einzelfälle. Natürlich ist der Zinssatz mit zunehmender Festschreibung teurer, doch in Zeiten des Niedrigzinssatzes können das immer noch sehr attraktive Konditionen sein. Für Kunden, die Planungssicherheit mögen also genau das Richtige. Doch ist es ratsam sich wirklich so lange an einen Zinssatz zu binden? […]